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Aktuelles

Mandanteninformation Juni 2025

digitale Meldepflicht für alle elektronischen Kassensysteme mit TSE-Komponente zum 31. Juli 2025

Liebe Mandanten,

die Frist zur Kassenmeldung an das Finanzamt rückt näher:

sämtliche im Betrieb verwendeten elektronischen Kassensysteme mit eingebautem Sicherheitsmodul TSE, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 an die Finanzverwaltung gemeldet werden. (Anschaffung, System, Anbieter etc.) Nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen künftig innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden, ebenso wie Systeme, die außer Betrieb genommen werden.

Achtung: Werden mehrere TSE an einem Standort genutzt, ist es zwingend notwendig, eine gebündelte Meldung an das Finanzamt zu übermitteln. Denn jede Meldung an das Finanzamt überschreibt die vorherige, sodass eine separate Meldung nicht möglich ist.

Kassenanbieter empfehlen daher, alle Geräte im Kassensystem zu verwalten und gebündelt zu übertragen.

Viele Kassenanbieter stellen innerhalb des Softwaresystems eigene zeitsparende Möglichkeiten zur elektronischen Übertragung zur Verfügung. Die notwendigen Daten werden automatisch übermittelt und müssen nicht händisch eingetragen werden – das vermeidet Fehler bei der Datenübertragung

Alternativ können wir Ihnen Unterstützung der vorzunehmenden Meldung über Elster anbieten. Hier müssen die Daten von Ihnen an uns bereitgestellt und anschließend manuell eingetragen und übermittelt werden.

Wir bitten bis zum 30.06.2025 um eine Rückmeldung dazu, ob die Meldung durch unser Büro erfolgen soll.

Diese Dienstleistung müssen wir Ihnen aus Haftungsgründen gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung mit 180,00 € netto für die Bearbeitung der Daten und Erstellung der Meldung in Rechnung stellen. In Abhängigkeit vom tatsächlichen individuellen Aufwand kann es zu Anpassungen kommen.

Bei Erstellung der Meldung durch unser Büro bitten wir um Übermittlung der erforderlichen Daten bis zum10.07.2025. Wir haben keine Möglichkeit diese Daten an anderer Stelle abzufragen.

Die Angaben umfassen:

  • Art des elektronischen Aufzeichnungssystems (eAS)

  • Software des eAS (nicht das Betriebssystem)

  • Software-Version des eAS

  • Hersteller des eAS

  • Modell des eAS

  • Anschaffungsdatum des eAS

  • Inbetriebnahme Datum des eAS

  • Außerbetriebnahme des eAS sowie Grund

  • Seriennummer der verwendeten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) (64 Zeichen)

  • Zertifizierungs – ID der TSE

  • Inbetriebnahme/Aktivierung Datum der TSE

  • Art/Bauform der TSE

Bei mehreren Betriebsstätten bitten wir um entsprechende Angabe dazu welche Systeme in welchen Betriebsstätten genutzt werden.

Ihre Ansprechpartnerin im UK-Team ist Diana Mennen

diana.mennen@steuerberatung-kesselmeier.de


Infos E-Rechnung ab Jan. 2025

Sie können Sich diese Merkplatt gerne ausdrucken, hier klicken

Abspeicherung der E-Rechnung: Was gilt für empfangene Rechnungen?

Stellt der leistende Unternehmer eine E-Rechnung aus, muss der Empfänger diese annehmen können. Eine gesonderte E-Mail-Adresse wird dafür nicht benötigt, sondern es kann die normale betriebliche Mail-Adresse verwendet werden. Aber der Empfänger hat diese E-Rechnung elektronisch abzuspeichern. Wie er das macht, ist ihm überlassen. Es bietet sich jedoch an, den Datensatz in das Buchhaltungsprogramm einzulesen (Unternehmen Online z.B. bei Datev) und dort abzuspeichern. Denn dann lässt sich die E-Rechnung elektronisch weiterverarbeiten. Natürlich kann der leistende Unternehmer anstelle der E-Rechnung auch eine sog. Sonstige Rechnung ausstellen (z.B. eine Papierrechnung oder ein PDF, das einer Mail angehängt ist). Auch diese sonstigen Rechnungsarten muss der Empfänger archivieren und dokumentieren. Entweder indem er die per Mail angehängte PDF-Datei abspeichert oder die Papierrechnung abheftet.

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25 Jahre Steuerbüro Kesselmeier

In gelöster Stimmung und bei bestem Wetter fand im Kunst-Turm in Lippstadt die Feier zum 25 jährigem Jubiläum der Kanzlei Kesselmeier statt.

Hier ein paar Eindrücke:


25 Jahre Steuerberatung Kesselmeier, Lippstadt

Zu Gast waren der Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Herr Volker Kaiser , sowie der Street Art Künstler Jonas Kirchner aus Berlin. Hier Dirk Skowronski, Inhaber der Kunst- und Designschule Profiprax bei einer Ansprache mit Ute Kesselmeier an die Gäste.


Ute Kesselmeier, 25 jähriges Betriebsjubiläum

Ute Kesselmeier (2. v. L.) mit ihrem Team, von links: Diana Mennen, Yvonne Kempkensteffen, Susanne Holthaus, Silke Kralemann, Carina Hoffrichter und Lena Reckmann.


Steuerberaterin Ute Kesselmeier (l.) und Volker Kaiser , Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe (r.), gratulierten Lena Reckmann (m.) imRahmen der Jubiläumsfeier zur Zulassung als Steuerberaterin.

Steuerberaterin Ute Kesselmeier (l.) und Volker Kaiser , Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen- Lippe (r.), gratulierten Lena Reckmann (m.) im Rahmen der Jubiläumsfeier zur Zulassung als Steuerberaterin.

Hier auch noch ein kleiner filmischer Eindruck:

Auch „Lippstadt am Sonntag“ berichtete über dieses schöne Ereignis:

25 Jahre Steuerberatung Kesselmeier; Lippstadt am Sonntag berichtete.

25 Jahre Steuerberatung Kesselmeier; Lippstadt am Sonntag berichtete.

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Wir sind ab jetzt per WhatApp für Sie erreichbar. Hier können sie unkomplziert Dokumente oder Infos als Foto in unsere Kanzlei senden.

Die Handynummer lautet:

015204816582


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