
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Essen auf Rädern wird nicht gefördert Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR, steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Beispiel: Ein Steuerzahler wendet jährlich für haushaltsnahe Dienstleistungen insgesamt 2.000 EUR auf. Seine Einkommensteuer beträgt ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen 10.000 EUR. 20 % von 2.000…