Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Geschenk- und Tankgutscheine: BFH vereinfacht Anerkennung als Sachbezug

Geschenk- und Tankgutscheine: BFH vereinfacht Anerkennung als Sachbezug
Arbeitnehmer können von Ihrem Arbeitgeber monatlich Sachbezüge im Wert von 44 EUR steuerfrei erhalten. Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch letztlich erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft.
Mit seinem aktuellen Urteil schafft der BFH nunmehr Klarheit im Hinblick auf die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Geschenk- und Tankgutscheinen. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen bei einer größeren Buchhandelskette einlösbaren Gutschein über einen in Euro lautenden Höchstbetrag oder räumt er seinem Arbeitnehmer das Recht ein, bei einer bestimmten Tankstelle auf seine Kosten tanken zu dürfen, liegen steuerfreie Sachbezüge vor, sofern je Arbeitnehmer der Betrag von 44 EUR im Kalendermonat je Arbeitnehmer nicht überschritten wird.
Hinweis: Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung reagiert. Denn sie zieht die Grenzen für Sachlohn zurzeit noch deutlich enger als der BFH. Gleichwohl können Sie sich bei Streitigkeiten mit der Finanzbehörde auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung berufen.

Elternzeit – Checkliste für Arbeitgeber

Arbeitgebercheckliste –
Regelungen zur Elternzeit

Anspruchsvoraussetzungen:
• Mütter/Väter die in einem Arbeitsverhältnis stehen
• Die/ der Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt
• Betreut u. erzieht es überwiegend selbst
• Arbeitet während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden

Eine Änderung hinsichtlich der genannten Voraussetzungen ist der Arbeitgeberseite unverzüglich mitzuteilen.

Möglich in jedem Arbeitsverhältnis, also auch …
Befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeitsverträge, geringfügige Beschäftigung, Auszubildende, Umschüler,
Heimarbeiter.

Länge der Elternzeit:
Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes
(also bis Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag)

Übertragung von einem Anteil bis zu zwölf Monate kann auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden, wenn AG zustimmt!

Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer angerechnet.
Elternzeit des Vaters kann ab Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen.

Wenn während der laufenden Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird, schließt sich die Elternzeit für das weitere Kind an die abgelaufene erste Elternzeit an; es sei denn, die Elternzeit wird vorzeitig beendet.

Aufteilung der Elternzeit beider Ehegatten:
Jeder Elternteil kann Elternzeit beanspruchen – unabhängig davon, in welchem Umfang die Partnerin bzw. der Partner die Elternzeit nutzt. Elternzeit kann auch für einzelne Monate oder Wochen genommen werden.

Wie muss die Elternzeit angemeldet werden:

Grundsätzlich: Die Elternzeit bedarf nicht die Zustimmung des Arbeitgebers!

Aber, einzuhaltende Regeln des AN´s –

Spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich gegenüber AG anzumelden
Soll die Elternzeit mit Geburt des Kindes beginnen, so muss die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen.

Empfohlen ist, aus Beweisgründen, die Anmeldung der Elternzeit von Arbeitgeberseite bestätigen zu lassen oder sie per Einschreiben mit Rückschein zu senden.

Für die Klarheit sollte bei Anmeldung Beginn und Ende der Elternzeit mit genauen Daten angegeben werden.

Was ist bei der Anmeldung zu beachten:
Gleichzeitig mit schriftlichem Antrag muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll.
Meldet ein Elternteil nur für ein Jahr Elternzeit an, folgt daraus, dass im darauffolgenden Jahr auf Elternzeit verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist dann nur mit Zustimmung des AG`s möglich.

Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um die noch verbleibende Zeit flexibel gestalten zu können (diese also bis zum 3. Geburtstag ihres Kindes zu beanspruchen oder mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum 8. Lebensjahr zu übertragen).

Wird beabsichtigt, während der Elternzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt Teilzeit zu arbeiten, wird dringend empfohlen, dem Unternehmen bereits bei der Anmeldung der Elternzeit einen späteren Teilzeitwunsch zu signalisieren und auch schon Vorschläge zum Zeitpunkt und zur Lage der Arbeitszeit zu unterbreiten.

Die Arbeitgeberseite hat die Elternzeit zu bescheinigen.

Anspruch auf Teilzeitarbeit:

In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Voraussetzung:
• In der Regel mehr als 15 AN, unabhängig von Azubis
• Arbeitsverhältnis mit der AN besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate
• Vertragliche Vereinbarung soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 u.
30 Wochenstunden verringert werden
• Dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen
• Anspruch wurde AG sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt

Kündigungsschutz während der Elternzeit:
Während Elternzeit grundsätzlich keine Kündigung durch AG möglich.
Der besondere Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beginnt mit Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn, und endet mit Ablauf der Elternzeit.
Ausnahmefälle sind möglich!

Weitere Informationen erhält man direkt bei der Elterngeldstelle!

Neue Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2015

Beitragsbemessungsgrenzen Renten-/Arbeitslosenversicherung

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2014 die Sozialversicherungsrechengrößen für 2015 beschlossen. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) steigt von 5.950 € auf 6.050 € (= 72.600 €/Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenzen Ost betragen 2015 monatlich 5.200 € (2014: 5.000 €). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 2015 für West und Ost einheitlich 49.500 € (2014: 48.600 €).

Versicherungspflicht Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von 53.550 € auf 54.900 € angehoben. Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt diese Grenze überschreiten, können sich privat krankenversichern.

Bezugsgröße

Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2015 monatlich 2.835 € (jährlich 34.020 €). Die Bezugsgröße Ost beträgt monatlich 2.415 € (jährlich 28.980 €). Die Bezugsgröße stellt einen wichtigen Ankerwert für eine Reihe daraus abgeleiteter Grenz- oder Bezugswerte im Sozialversicherungsrecht bzw. Sozialrecht dar.

Stand: 28. November 2014

Wann erkennt das Finanzamt Umzugskosten als Werbungskosten an?

Aufwendungen für einen Umzug in eine Wohnung am Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner Familie sind grundsätzlich steuerlich nicht abziehbare Kosten der allgemeinen Lebensführung. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Dies ist dann der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt und demgemäß Umstände der allgemeinen Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen.

FG 02.03.2015, 2 K 1904/12, astw.iww.de, Abruf-Nr. 145266

 

Kategorie: Unternehmer
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