Lohn
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Essen auf Rädern wird nicht gefördert Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR, steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Beispiel: Ein Steuerzahler wendet jährlich für haushaltsnahe Dienstleistungen insgesamt 2.000 EUR auf. Seine Einkommensteuer beträgt ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung »»